Zusatzbeitrag für Projekt „Ferrarihaus“
MALS - Im Zuge einer Bilanzänderung, die der Malser Gemeinderat am 25. September einstimmig genehmigte, konnte ein zusätzlicher Beitrag des Landes in Höhe von ca. 1,4 Millionen Euro für das Projekt „Ferrarihaus“ eingebaut werden. Wie Bürgermeister Josef Thurner ausführte, ist damit die Finanzierung des Vorhabens gesichert. Insgesamt fließen rund 2 Millionen Euro in die Sanierung des gemeindeeigenen „Ferrarihauses“, wo Wohneinheiten für Jugendliche mit Beeinträchtigungen entstehen. Die Verwaltung will das Projekt möglichst zügig umsetzen. Zusätzlich zum Projekt „Ferrarihaus“ wurden im Rahmen der Bilanzänderung Geldmittel für viele weitere Vorhaben zweckgebunden. Als Aktivzinsen scheinen bei den Einnahmen zwar 50.000 Euro auf, doch bei den Ausgaben schlägt die Steuer auf die Aktivzinsen mit 35.000 Euro zu Buche.
Wohnanlage „Sankt Benedikt“
Den Weg geebnet hat der Gemeinderat für die Errichtung der Wohnanlage „Sankt Benedikt“ in Mals. Er stimmte der Umwidmung des betroffenen, 2.200 Quadratmeter großen „Landwirtschaftsgebietes“ (derzeit Ausweichparkplatz) in „Mischgebiet M2 mit Durchführungsplan“ einhellig zu. Im Vorfeld war im Rahmen eines Raumordnungsvertrages vereinbart worden, dass das Unternehmen, das die Wohnungen errichtet, den Mehrwert der Grundfläche, den diese infolge der Umwidmung erhält, zu Gunsten der Gemeinde ausgleicht. Der Mehrwert, den der Bürgermeister mit ca. 280.000 Euro bezifferte, sei mit dem bereits fertiggestellten Bau eines Bolzplatzes und der ebenfalls abgeschlossenen Errichtung eines Klettergerüstes im Bereich des Schulzentrums entrichtet worden.
Wo darf man Asche zerstreuen?
Um offene Fragen im Zusammenhang mit der Verstreuung der Asche von Verstorbenen zu klären, hat der Gemeinderat die Friedhofs- und Bestattungsordnung dahingehend abgeändert, dass das Verstreuen der Asche grundsätzlich auf dem gesamten Gemeindegebiet mit dem Einverständnis der Grundeigentümer erlaubt ist. Zumal zum Beispiel Almen, Wälder und andere Gebiete Eigentum der Fraktionen sind, muss in solchen Fällen das Einverständnis der Fraktionsverwaltungen eingeholt werden. Die gesetzlichen Vorgaben für die Verstreuung der Asche sind auf jeden Fall zu beachten.