Wohnbegleitung
WERTVOLLE HILFE ZUR SELBSTHILFE
Die Sozialbetreuerin Sandra Marson (links) und Birgit Tappeiner; auf dem Titelfoto sind (von links) Birgit Tappeiner, Sandra Marson, Roman Altstätter, Kurt Rungg und Norbert Pilser zu sehen.

„So schaffen wir es viel leichter“

Die Wohnbegleitung der Bezirksgemeinschaft umfasst ein breites Leistungspaket. Dank des Dienstes können stationäre Aufnahmen weitestgehend vermieden werden.

Publiziert in 43 / 2017 - Erschienen am 12. Dezember 2017

Vinschgau - „Wir sind froh, dass die Betreuer für ein paar Stunden in der Woche zu uns nach Hause kommen und uns bei Dingen helfen, die wir alleine nur schwer oder überhaupt nicht bewältigen könnten.“ So bewerten Birgit Tappeiner und Kurt Rungg im Gespräch mit dem der Vinschger den Dienst, den ihnen die Wohnbegleitung der Bezirksgemeinschaft Vinschgau kostenlos anbietet. Birgit und Kurt sind zwei von insgesamt 12 Personen im Vinschgau, die derzeit von der Sozialbetreuerin Sandra Marson und dem Sozialbetreuer Norbert Pilser begleitet werden. „Die Wohnbegleitung versteht sich in erster Linie als Hilfe zur Selbsthilfe“, stimmen sie mit Roman Altstätter, dem Koordinator der Wohnbegleitung, überein.

Die Zielgruppe
Die Wohnbegleitung der Bezirksgemeinschaft Vinschgau ist im Oktober 2013 angelaufen. Der Dienst fußt auf einem Beschluss der Landesregierung, mit dem 2011 die „Sozialpädagogische Wohnbegleitung“ vorgesehen wurde. Die Wohnbegleitung richtet sich an erwachsene Menschen im Alter zwischen 18 und 65 Jahren mit Behinderungen, mit psychischen Erkrankungen, mit Abhängigkeitserkrankungen sowie auch an andere Personen in schweren sozialen Notsituationen, die den Wunsch haben, autonom zu leben, oder die eine dauerhafte Unterstützung brauchen, um ihre Selbstständigkeit in ihrem Wohnumfeld aufrecht zu erhalten.

Selbstständig wohnen
Die wichtigsten Ziele der Wohnbegleitung sind die Erlangung, die Entwicklung und der Erhalt der Selbstständigkeit der begleiteten Personen sowie die Förderung der Teilnahme am sozialen Leben. Roman
Altstätter: „Das geschieht vor allem im Interesse der Personen selbst, aber auch mit dem Ziel, stationäre Aufnahmen weitestgehend zu vermeiden.“ Dank dieses Angebotes könne oft verhindert werden, dass Personen in Wohngemeinschaften, Wohnheimen, psychiatrischen Abteilungen in Krankenhäusern oder anderen Einrichtungen untergebracht werden. Die Sozialarbeit richte sich in allen Bereichen immer stärker danach aus, die Menschen in ihrer Selbstständigkeit und an ihrem Wohnort zu unterstützen und zu fördern, „anstatt sie wegzusperren, wie das vor einigen Jahrzehnten noch gang und gäbe war.“

Flexibel, schnell und einfach
Die Begleitung funktioniert
flexibel, rasch und unbürokratisch. Die begleiteten Personen werden von den Fachkräften informiert, beraten und unterstützt. Das Betreuerteam hilft bei alltäglichen Tätigkeiten, fördert die Beziehungen zum sozialen Umfeld sowie auch innerhalb der Wohnung. Zudem arbeiten die Fachkräfte bei Bedarf beim Erstellen von Plänen zur Alltagsgestaltung mit, fördern die Teilnahme an Freizeitaktivitäten und unterstützen die begleiteten Personen beim Zugang zu eventuell notwendigen Diensten. Das kann die Caritas sein, das Zentrum für Psychische Gesundheit, die finanzielle Sozialhilfe, das Wohnbauinstitut oder andere Dienste. In Anspruch genommen werden kann die Wohnbegleitung auch im Falle des Umzugs in eine neue Wohnung.

„Wir haben alle kein Auto“
Wie die Begleitung konkret vor sich geht und wie wichtig sie für ihn ist, machte Kurt Rungg an mehreren Beispielen fest. So nannte er etwa die Erledigung bürokratischer Behördengänge und die Bewältigung der ganzen „Zettelwirtschaft“. Er ist froh, wenn er mit Norbert bestimmte Briefe und Zettel sichten und das Ganze dann abhaken kann. Als weiteres Beispiel nannte er die Entsorgung der Wertstoffe. Auch hierbei geht ihm Norbert zur Hand. Niemand der 12 begleiteten Personen hat ein Auto. Auch Birgit freut sich, dass Sandra bei Bedarf zu ihr nach Hause kommt und ihr bei bestimmten Dingen hilft: „So schaffe ich es viel leichter, selbstständig zu wohnen.“

Auch eine Frage der Kosten
Zusätzlich zur Steigerung der Lebensqualität der betreuten Menschen ist laut Roman Altstätter noch ein weiterer Vorzug der ambulanten Wohnbegleitung nicht außer Acht zu lassen: „Zwischen den Ausgaben einer ambulanten Wohnbegleitung, die sich von einer bis zu fünf Stunden pro Woche erstreckt, und den Kosten einer stationären Unterbringung liegen Welten.“ 
Außerdem ist es bei der Wohnbegleitung so, dass sich die betreuen Menschen nicht den Zeiten der Fachkräfte anpassen müssen, sondern dass es die Betreuer sind, die sich nach den Zeiten der betreuten Menschen richten, zumal diese zum Teil arbeiten bzw. anderweitige Verpflichtungen haben.

Breites Leistungsspektrum
Was die Wohnbegleitung bietet, ist im „Leistungskatalog der Sozialdienste“ festgeschrieben: sozialpädagogische und psychosoziale Beratung (Lebensplanung), Wohntraining und Begleitung zur Selbstständigkeit, Förderung von sozialen Kontakten sowie Unterstützung und Krisenintervention.

Die Wohnbegleitung umfasst:
Förderung der Wohnkompetenz: Gestaltung der Wohnung, Ordnungs- und Reinigungsaspekte, Einkauf und Kochen
Förderung weiterer Kompetenzen: Umgang mit Gesundheit und Krankheit, Hygiene, Kleidung, finanzielle Planung, bürokratische Angelegenheiten
Förderung bei der Freizeitgestaltung: Sozialkontakte ausbauen, interessante Freizeitaktivitäten

Zum Begleitungsprinzip gehören das richtige Maß (zwischen 1 und 5 Stunden pro Woche), die Autonomie und die Stabilität sowie bei Bedarf die Zusammenarbeit mit anderen Diensten.

Josef Laner
Josef Laner
Vinschger Sonderausgabe

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