Luftbild mit Parzellenkarte: Erkennbar ist die „Unterplatters Wies“ und das gleichnamige Naturdenkmal (rot umrandet).

Ein „Trittsteinbiotop“? 

Publiziert in 7 / 2023 - Erschienen am 12. April 2023

Kastelbell-Tschars - „Bei der Ausweisung des Naturdenkmals ‚Unterplatters Wies’ in der Gemeinde Kastelbell-Tschars wurde die Chance vertan, ein echtes Trittsteinbiotop zu schaffen. Stattdessen stimmen Gemeinde, die Kommission für Raum und Landschaft sowie die Landesrätin für Raumordnung, Landschaftsschutz und Denkmalschutz der weiteren Zerstörung von Lebensräumen und Natur zu. Das ständige Beschwören Biodiversität und Lebensräume erhalten und die Ökologisierung der Landwirtschaft vorantreiben zu wollen, erscheint gerade an diesem Beispiel unglaubwürdig.“ Das schreibt die Vereinigung Südtiroler Biologen in einem offenen Brief an die Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer, die Landesregierung und die Abteilung Natur, Landschaft, Raumentwicklung. Recherchen hätten ergeben, dass die Gemeinde Kastelbell-Tschars im Mai 2022 beschlossen hat, ein Landwirtschaftsgebiet (4.426 m²) zwischen Staben und Tabland in Wald umzuwidmen und diesen als Naturdenkmal auszuweisen. Diese Abänderung des Landschaftsplanes wurde dann von der zuständigen Landesrätin genehmigt. Offizielle Beschreibung: „Das Naturdenkmal Unterplatters Wies stellt heute im intensiv genutzten Talboden des Untervinschgaus in landschaftsökologischer Sicht eine Bereicherung dar, die als Trittsteinbiotop im Sinne eines ökologischen Netzes positive Auswirkungen auf Umgebung ausstrahlt. Es handelt sich um einen Erlenwald, der sich am Tablander Schwemmkegel deutlich von den umliegenden Obstwiesen abhebt und auf eine erhöhte Bodenfeuchtigkeit hinweist.“ Betrachtet man die Grundparzelle vom Luftbild aus, „so stellt sich unweigerlich die Frage, warum die entscheidende Kommission nicht die akute Notwendigkeit erkannt und die Verantwortung dafür wahrgenommen hat, die ganze Parzelle als Schutzobjekt vorzuschlagen und nicht nur die Hälfte davon. Die Parzelle ist gerade mal ein Hektar groß,“ so die Biologen-Vereinigung. „Um wie viel mehr hätte dieses ‚Trittsteinbiotop’ an ökologischem Wert gewonnen, wenn es um den anderen Teil erweitert worden wäre. Dieser umfasst eine Wiesenfläche und eine randliche Reihe mit mehreren Baum- und Straucharten.“ Die Kommission für Raum und Landschaft hat sich für den Antrag des Eigentümers ausgesprochen, „der die restliche Grundstücksfläche einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung zuführen wird, inklusive der Rodung des dort befindlichen Erlenstreifens“. Die Vereinigung Südtiroler Biologen findet eine solche Art der politisch abgesegneten Zerstörung von Natur skandalös und konfrontiert die verantwortliche Landeskommission und die verantwortliche Landesrätin mit folgenden Fragen: Warum ist die Parzelle 657/2 der K.G. Tschars als verbliebener Rest extensiver Kulturlandschaft nicht vollständig als Naturdenkmal ausgewiesen worden? Warum haben die Verantwortlichen nicht mehr Mut aufgebracht, diese Restnatur vollständig zu schützen, anstatt sich auf die Ausweisung eines Erlenbestandes zu beschränken, der wohl auch ohne Ausweisung eines Naturdenkmals rein durch das bestehende Naturschutzgesetz geschützt wäre?

Redaktion
Vinschger Sonderausgabe

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