Ausschließlich Frostschutzkerzen sowie trockenes Holz, auch als Hackschnitzel, Pellets oder Holzbriketts, sind als Brennstoffe zur Frostabwehr erlaubt.

„Frostnächte sind Rauchnächte“

Publiziert in 16-17 / 2021 - Erschienen am 13. Mai 2021

Vinschgau - Im April machten extrem tiefe Temperaturen den blühenden Obstkulturen zu schaffen. Landauf und landab brummten nächtelang die Motoren der Frostberegnung. In der Früh waren die Obstanlagen in Eis gehüllt, es kamen aber auch Frostkerzen zum Einsatz, um den Obstanlagen Wärme zu spenden. „Frostkerzen sind grundsätzlich erlaubt, aber die dicken und schwarzen Rauchschwaden, die über dem Vinschgau lagen, habe viele Bürgerinnen und Bürger aufgeschreckt. Bei uns haben sich zutiefst besorgte Personen gemeldet und berichtet, dass neben den Frostkerzen auch Holz, Diesel und Altöl angezündet worden sei,“ sagt der Grüne Landtagsabgeordnete Hanspeter Staffler. In einer Landtagsanfrage wollte die Grüne Fraktion wissen, ob es der Landeregierung bekannt sei, dass neben den erlaubten Frostkerzen auch unerlaubte Brennmaterialien verwendet worden sein sollen. Der zuständige Landesrat Giuliano Vettorato antwortete, dass er keine Informationen über unerlaubte Brennmaterialien hätte und dass das Verbrennen von solchen Materialien strafrechtliche Folgen mit sich bringen würde. Allerdings gab die Landeregierung auch zu, dass keinerlei Kontrollen der Forstbehörde in den Frostnächten angeordnet wurden. „Erstens soll der Einsatz von Frostkerzen der Bevölkerung rechtzeitig mitgeteilt werden und zweitens müssen die zuständigen Kontrollorgane der Gemeinden und der Forstbehörde genauer hinschauen,“ fordert Hanspeter Staffler die Landesregierung auf. Der Einsatz verbotener Brennmaterialien wie Altöle, Holz oder Diesel müsse in Zukunft sanktioniert werden. Aus der Antwort geht hervor, dass die Entzündung von Frostfeuern mit einem Landesgesetz geregelt ist. Darin heißt es: „Erlaubt sind jedenfalls zum alleinigen Zwecke der Frostabwehr mit hierfür geeigneten Brennstoffen errichtete Feuer zu Heizzwecken in landwirtschaftlichen Kulturen“. Zugelassen seien Frostschutzkerzen (zu bevorzugen) sowie trockenes Holz, auch als Hackschnitzel, Pellets oder Holzbriketts. Die Verwendung anderer Brennstoffe ist untersagt. Am 9. April zeigte die Luftmessstation von Latsch eine Überschreitung des Tagesmittelwertes von 50 µg/m3 für Feinstaub an. Laut der geltenden Gesetzgebung gelte für Feinstaub der Grenzwert als überschritten, wenn der Tagesmittelwert 35 Mal im Jahr überschritten wird. „Seit mehreren Jahren sind wir von der Überschreitung dieses Grenzwertes jedoch erfreulicherweise weit entfernt“, heißt es in der Antwort weiter. Die Überschreitung des Tagesmittelwertes sei wahrscheinlich auf die Frostfeuer zurückzuführen. 

Josef Laner
Josef Laner
Vinschger Sonderausgabe

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