Schnals: Teilweise genehmigt
Schnals/Bozen - Erneut hat sich die Landesregierung am 30. Mai mit dem Projekt der neuen Skiabfahrt in Schnals befasst. Sie genehmigte den „ergänzenden Eingriff“ in der Skizone teilweise und damit die neue Talabfahrt, abgesehen vom oberen Abschnitt. Die Landesregierung hat dabei ihren befürwortenden Standpunkt bekräftigt und auch aus Sicht des Umwelt- und Lawinenschutzes umfassend begründet. Die Machbarkeitsstudie für die neue Talabfahrt hatte die Landesregierung bereits 2016 teilweise genehmigt. Das darauf folgende Projekt wurde auch von der Dienststellenkonferenz im Umweltbereich befürwortet. Aufgrund dieser Entscheidungen hat die Gemeinde die Baukonzession erteilt. Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz und der Alpenverein Südtirol legten aber Rekurs beim Verwaltungsgericht ein, das eine Aussetzung der Arbeiten verfügte. Im Frühjahr 2017 hob das Gericht den Beschluss der Landesregierung wegen Begründungsmängel auf. Nachdem sich das Landesamt für Landesplanung noch einmal mit den verschiedenen Aspekten des Projekts befasst hat, begründet die Landesregierung mit ihrem jetzigen Beschluss ihre Entscheidung detailliert. „Das Skigebiet ist für das Schnalstal und die Bevölkerung von grundlegender Bedeutung, um Arbeitsplätze zu erhalten und die Abwanderung zu stoppen“, sagt Landesrat Richard Theiner. „Unsere Ämter haben die verschiedenen Vorschläge und Alternativen geprüft und sind zu dem Schluss gekommen, dass auch aufgrund der Streichung des oberen Pistenabschnitts kein einzigartiges ökologisches System beeinträchtigt wird und dass die beeinträchtigten kleinflächigen Feuchtgebiete nur 2,3 Prozent der gesamten neuen Pistenfläche ausmachen. Der sozioökonomische Aspekt war also tragend für unsere heutigen Entscheidung.“