Zuerst Zusage, dann Kursänderung

Publiziert in 34 / 2015 - Erschienen am 30. September 2015
Schlanders - Nicht nachvoll­ziehen können Eltern von Kindern im italienischen Kindergarten in Schlanders die plötzliche Kurs­änderung der Bezirksgemeinschaft bzw. der Gemeinden bezüglich der Zahlung der Gebühren. Im Mai 2015 hatte Bezirkspräsident Andreas Tappeiner noch mitgeteilt, „dass der Zugang zu diesem Kindergarten für alle zu den gleichen Bedingungen möglich sein muss.“ Um eine Gleichbehandlung aller Eltern bei der Bezahlung der Gebühren zu erreichen, „haben die Bürgermeister des Bezirks vereinbart, dass die Eltern nur mehr ihren alleinigen Anteil an die Gemeinde Schlanders zu bezahlen haben.“ Demnach hätten die Gebühren für die Eltern der nicht in Schlanders wohnhaften Kinder mit denen der Ansässigen gleichgestellt werden sollen. Die Kosten werden bekanntlich vom Land, den Eltern und der meldeamtlichen Wohnsitzgemeinde getragen. In einem Schreiben vom 3. September präzisiert Tappeiner nun die „endgültig genehmigte Entscheidung.“ Daraus geht hervor, dass die Kinder aus rein italienischsprachigen Familien das Recht auf den Besuch eines italienischsprachigen Kindergartens haben. Deshalb übernehme für diese Kinder die meldeamtlich zuständige Gemeinde den Anteil zu Lasten der Gemeinde (derzeit 40 Euro pro Monat). Die Eltern bezahlen allein den Anteil zu ­Lasten der Eltern. Die Kinder aus rein deutschsprachigen Familien, die entscheiden ihre Kinder in den italienischsprachigen Kindergarten nach Schlanders zu schicken, bezahlen sowohl den Anteil der Eltern als auch jenen der Gemeinde. Die Überlegung dahinter sei, „dass die Herkunftsgemeinde für jedes Kind einen Platz im deutschsprachigen Kindergarten anbietet und somit den recht­lichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz in der zuständigen Gemeinde voll und ganz abdeckt. Die Entscheidung der Familie, das Kind in den italienischsprachigen Kindergarten nach Schlanders zu schicken, ist selbstverständlich legitim, aber eine rein familieninterne Angelegenheit; die daraus resultierenden Zusatzkosten muss deshalb die betreffende Familie bestreiten.“ Für die „gemischtsprachigen“ Familien gelte dieselbe Regelung wie für die italienischsprachigen. Familien mit Migrationshintergrund haben die freie Wahl zu entscheiden, ob sie ihre Kinder in den ialienischsprachigen Kindergarten nach Schlanders oder in den deutschsprachigen Kindergarten ihrer zuständigen Gemeinden ­schicken. Die Elternvertreter beanstanden nicht nur, dass die Kursänderung erst wenige Tage vor Schulbeginn erfolgte, sondern kritisiert auch, dass die Sprachgruppe kein Zugangs­kriterium für den Kindergarten sei. Es könne nicht argumentiert werden, „dass die Gemeinde ihrer Pflicht auf einen Kindergartenplatz gerecht wird, wenn ausländische Familien die sprachliche Wahlmöglichkeit haben und die deutschsprachigen nicht, wobei das keineswegs ausländerfeindlich gemeint ist.“ Von einer Gleichberechtigung könne keine Rede sein. Die Eltern­vertreter: „Es ist traurig, dass man als Bezirksgemeinschaft nicht fähig ist, soweit zusammenzuarbeiten, damit jedem die gleichen Chancen geboten werden.“ Der italienischsprachige Kindergarten in Schlanders sei der ­einzige im ganzen Tal und sollte als ­Bereicherung betrachtet werden. sepp
Josef Laner
Josef Laner
Vinschger Sonderausgabe

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