Rekurs gegen Abstimmung

Publiziert in 22 / 2014 - Erschienen am 12. Juni 2014
Mals - Gegen die für den Zeitraum vom 18. Juli bis 1. August geplante Volksabstimmung in der Gemeinde Mals bezüglich des Verbotes zur Ausbringung von Pestiziden wird Rekurs eingebracht. Dies bestätigte am Montag Gerold Frank von der Plattform „Bäuerliche Zukunft Mals“ dem der Vinschger. Eingebracht werde der Rekurs nicht von der Plattform, sondern von Landwirten und anderen Betrieben bzw. Privaten. „Schließlich wären nicht nur Landwirte betroffen, sondern zum Beispiel auch die Besitzer von Gärten“, so Frank. Als Hauptgrund für den Rekurs werde angeführt, dass es nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde falle, eine derartige Volksabstimmung durchzuführen. Frank plädiert nach wie vor dafür, „sich zusammen zu setzen und gemeinsam eine Lösung zu finden.“ Eine Volksabstimmung sei der falsche Weg. Außerdem wäre es schon rein rechtlich gesehen schwer, im Anschluss an die Abstimmung eine etwaige Verordnung umzusetzen. Was die Rekursfrist betrifft, sei man in der Zeit. Johannes Fragner-Unterpertinger vom Promotorenkomitee für eine pestizidfreie Gemeinde Mals hingegen präzisiert, dass die Staatsadvokatur in einem Gutachten nicht die gesamte Fragestellung als falsch begutachtet, sondern nur jenen Teil, der sich auf das Verbot des Einsatzes von Pestiziden bezieht. Abgesehen davon erachten Europa- und Verfassungsrechtler „unsere Argumentation als viel stichhaltiger als jene der Staatsadvokatur.“ ­Juristische Fachleute und Richter seien überdies der Meinung, „dass auch das Verbot des Einsatzes von gesundheitsgefährdenden Pestiziden durchaus in die Zuständigkeit einer Gemeinde fällt.“ Fragner-Unterpertinger erinnert auch daran, das die Entscheidung der Kommission, wonach die Volksabstimmung zuzulassen ist, 5 Wochen öffentlich ausgehangen hat, um eventuell angefochten werden zu können. Die Entscheidung der Kommission wurde aber nicht angefochten. Sepp
Josef Laner
Josef Laner
Vinschger Sonderausgabe

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