Gericht lehnt Almerschließung ab

Publiziert in 3 / 2015 - Erschienen am 28. Januar 2015
Taufers i.M. - Das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden in Chur hat den Bau der Erschließungsstraße auf die Rifair-Alm im Münstertal abgelehnt. Nachdem auf Südtiroler Seite die zuständigen Ämter, einschließlich des Nationalparks Stilfserjoch ihre Zustimmung zum Bau einer Straße auf die Rifair-Alm erteilt hatten, fehlte nur mehr das Einverständnis der Schweizer Nachbarn für den Bau des notwendigen Teilstücks auf Schweizer Seite. Dagegen wehrten sich Umweltschützer dies- und jenseits der Grenze. Die Schweizer Vereinigungen Pro Natura, WWF und Stiftung Landschaftsschutz Schweiz hatten gegen die Bewilligung Rekurs beim Verwaltungsgericht eingereicht und jetzt Recht bekommen. Im Urteil selber gewichtet die Gerichtsbehörde am höchsten das öffentliche Interesse am Erhalt des Auerwildbiotopes auf der Schweizer Seite. Das Auerhuhn gehört als stark gefährdete Art zu den geschützten Tierarten. Die geplante Straße hätte nämlich ein Auerwildbiotop durchquert und unweigerlich zu einer Zunahme von Störungen geführt. Das Schweizer Gericht weist darauf hin, dass „äußerst gewichtige Interessen des Naturschutzes, insbesondere der Arten- und Biotopschutz, dem Erschließungsvorhaben entgegenstehen“. Das Projekt wurde als nicht genehmigungsfähig erklärt, auch nicht unter Auflagen des Amtes für Jagd und Fischerei. Die Umweltschutzgruppe Vinschgau ist sehr erfreut über dieses Urteil, „womit ein unwiederbringlicher Eingriff in sensible Natur im Nationalpark Stilfserjoch verhindert wird.“ Die Umweltschutzgruppe ruft die zuständigen Behörden in Südtirol auf, „diesem Beispiel zu folgen und bei derartigen Projekten die notwendige Sensibilität zu wahren und dem Naturschutz den gebührenden Stellenwert zu geben.“ Allgemeine politische Lippenbekenntnisse allein seien für den Schutz letzter sensibler Naturlebensräume eindeutig zu wenig. red/sepp
Redaktion
Vinschger Sonderausgabe

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