Bleiben die Hütten im Laaser Tal stehen?
Publiziert in 5 / 2007 - Erschienen am 14. Februar 2007
Über 20 Jahre lang war unklar, ob die Ferienhütten im Laaser Tal, die großteils in den 60er Jahren erbaut worden waren, abgebrochen werden müssen oder nicht. Jetzt könnte endlich ein Schlussstrich gezogen werden. „Noch heuer im März wird die Baukommission die baurechtliche Sanierung begutachten,“ bestätigt der Laaser Bürgermeister Andreas Tappeiner dem „Vinschger“. Es ist wahrscheinlich, dass die nachträglichen Baukonzessionen erteilt werden. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist ein positives Gutachten des Nationalparks Stilfserjoch, das der Park-Präsident Ferruccio Tomasi kürzlich unterzeichnet hat.
Seinen Anfang genommen hatte die schier unendliche Geschichte im fernen Jahr 1986. Damals hatten 8 Hüttenbesitzer den Antrag gestellt, die Gebäude im Zuge eines staatlichen Bausündererlasses baurechtlich zu sanieren. Die Gesuche wurden aber mit der Begründung abgelehnt, dass sich die Hütten im Nationalpark, also einem Schutzgebiet, befinden. Angesichts dieser Ablehnung sah sich der damalige Bürgermeister Wolfgang Platter gezwungen, den Abbruch der Hütten zu verfügen. Die Verfügung wurde 1988 ausgestellt. Die Hüttenbesitzer legten gegen diese Verfügung Rekurs ein. Es dauerte dann 10 Jahre, bis der Staatsrat 1998 zur Entscheidung kam, den Rekurs abzuweisen. Damit zementierte der Staatsrat zugleich die Rechtmäßigkeit der 1988 ausgestellten Abbruchverfügung.
Nun ging der Ball wieder an die Gemeinde. 1999 verordnete Wolfgang Platter, dass das Staatsratsurteil durchzuführen und die Hütten abzubrechen seien. 2000 legte ein Hüttenbesitzer Rekurs in zweiter Instanz vor dem Staatsrat ein. Im Oktober desselben Jahres lehnte der Staatsrat auch diesen Rekurs ab und legte fest, dass eine baurechtliche Sanierung nicht möglich sei.
Nun war wieder die Gemeinde am Zug. 2002 begann die Gemeindeverwaltung damit, eine Bestandaufnahme vorzunehmen und die Abbruchkosten zu errechnen.
Im September 2003, als Andreas Tappeiner bereits neuer Bürgermeister war, tauchte plötzlich die Staatsanwaltschaft im Rathaus auf und beschlagnahmte sämtliche Akten im Zusammenhang mit den Hütten im Laaser Tal. Es wurden auch Ermittlungen eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft wollte wissen, warum die Gemeindeverwaltung angesichts der Tatsache, dass die Privaten die Frist für den Abbruch der Hütten hatten verstreichen lassen, das Urteil nicht umgesetzt hat und ob der Verwaltung möglicherweise die Unterlassung einer Amtshandlung vorzuwerfen sei. Untätig war die Verwaltung laut Andreas Tappeiner nicht. Außerdem sei der Gemeinde nie eine zeitliche Frist gesetzt worden, innerhalb derer sie das Urteil hätte umsetzen müssen.
Im Winter 2003/2004 ließ Andreas Tappeiner weitere technische Unterlagen sammeln. Weiters besorgte sich die Gemeinde die Liste jener Firmen, die Zwangsabbrüche ausführen. „Ich habe mich auch mit den Besitzern der Hütten getroffen und ihnen klar gesagt, dass am Abbruch kein Weg vorbei führt und dass der Gemeinde die Hände gebunden sind,“ erinnert sich Andreas Tappeiner. So kam es schließlich zur Ausschreibung für den Zwangsabbruch.
4 der 8 Hüttenbesitzer haben allerdings beim Verwaltungsgericht die Aussetzung der Ausschreibung beantragt. Am 24. August 2004 gab ihnen das Gericht mit dem Hinweis Recht, dass die damalige Regierung in Rom bereits einen Bausündererlass angekündigt und dass auch das Land Südtirol einen Bausündererlass in Aussicht gestellt habe. Der Termin für Ausschreibung lief 2 Tage nachher, also am 26. August ab. Keine der für Zwangsabbrüche ermächtigten Firmen hatten sich bis dahin um den Abbruch der Hütten beworben.
„Als wir sahen, dass 4 Hüttenbesitzer die Aussetzung bekommen haben, war für uns klar, dass diese Rechtslage auch für die restlichen 4 gelten muss,“ so Andreas Tappeiner.
Der Gemeindeausschuss hätte sich schon im Vorfeld dahingehend geäußert, sich nicht quer zu legen, falls eine baurechtlichte Sanierung möglich sein sollte. Eine solche kam gemäß dem vom Land beschlossenen Bausündererlass nur für jene Hütten in Frage, die vor 1973 gebaut worden waren. Eine der 8 Hütten ist erst zu Beginn der 80er Jahre errichtet worden. Die Akten bezüglich dieser Hütte hat die Gemeinde daher an das Land weitergeleitet. Einer der 7 verbliebenen Hüttenbesitzer hat sein Hütte aus eigener Initiative abgetragen. Die restlichen 6 haben die Bausündererlass-Anträge termingerecht innerhalb Dezember 2004 im Rathaus hinterlegt und bereits damals erste Vorauszahlungen geleistet.
Der Gemeinde wurde eine Frist von 2 Jahren gesetzt, innerhalb der sie alle Unterlagen und Dokumente seitens der Antragsteller beisammen haben muss. Diese Frist läuft am 30. Juni 2007 ab. Dass man schon jetzt fast sicher davon ausgehen kann, dass die bauchrechtliche Sanierung erfolgen wird, führt Andreas Tappeiner auf das positive Gutachten des Nationalparks zurück, das erst kürzlich im Rathaus eingetroffen ist. „Für uns war dieses Gutachten ausschlaggebend,“ freut sich der Bürgermeister. Als weiteres Dokument müssen die Hüttenbesitzer auch die Grundverfügbarkeit nachweisen. Hierfür kann sich Tappeiner vorstellen, dass die Eigenverwaltung Laas den Hüttenbesitzern ein langjähriges Oberflächennutzungsrecht einräumt.
Die Beträge, welche zu Lasten der Hüttenbesitzer gehen, sind gar nicht so niedrig. Insgesamt ergeben die Bußgelder und die Konzessionsgebühren eine Summe von über 50.000 Euro. Der Besitzer der größten Hütte hat an die 18.000 Euro berappt, jener der kleinsten rund 4.000 Euro. Auch die ICI und andere Abgaben sind regulär zu zahlen bzw. schon bezahlt worden.
Andreas Tappeiner ist überzeugt, dass die Baukommission der Ausstellung der nachträglichen Baukonzessionen noch im März zustimmen kann, sofern die Grundverfügbarkeit bis dahin gegeben ist.
Josef Laner